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Vermögensnachfolge
Zur Vermögensnachfolge gehören insbesondere das Vererben und Verschenken, ebenso auch die Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Erben und Beschenkten. Als Beispiele sind vor allem zu nennen:
- Testamente und Erbverträge;
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge;
- Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften;
- Vereinbarungen zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses („Nachlassauseinandersetzung“);
- Verträge über die Erfüllung von Vermächtnissen;
- Vorweggenommene Erbfolgen, vor allem durch lebzeitige Überlassungen und Schenkungen;
- Vereinbarungen zwischen den Beschenkten, z.B. durch Gründung eines Familienpools;
- Gründung von Stiftungen nebst Vorbereitung der Stiftungssatzung.