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Immobilien
Unter „Immobilien“ sind Grundstücke aller Art, bebaut oder unbebaut, Eigentumswohnungen, nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten, Erbbaurechte etc. zu verstehen. Zu den Immobilienangelegenheiten gehören zum Beispiel
- Verträge aller Art über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Immobilien, insbesondere Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen;
- Begründung und Löschungen von Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten (z.B. Wege- und Leitungsrechte), Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.;
- Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum;
- Notarielle Begleitung von Bauträgerprojekten, Erwerb vom Bauträger;
- Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten;
- immobilienbezogene Vollmachten.