In vielen Fällen soll der Bevollmächtigte nicht durch eine General- und Vorsorgevollmacht umfassend bevollmächtigt werden, sondern nur für bestimmte Angelegenheiten. Dies geschieht durch eine Spezialvollmacht, z.B. eine immobilienbezogene Vollmacht.
Andere Beispielfälle einer notariellen Spezialvollmacht sind
Handelsregistervollmachten, mit denen eine bestimmte Person, häufig ein Mitgesellschafter oder der Geschäftsführer, ermächtigt wird, für eine bestimmte Gesellschaft Handelsregisteranmeldungen aller Art vorzunehmen;
Vollmachten zur Vertretung bei Gesellschaftsgründungen oder bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages;