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Spezialvollmachten
In vielen Fällen soll der Bevollmächtigte nicht durch eine General- und Vorsorgevollmacht umfassend bevollmächtigt werden, sondern nur für bestimmte Angelegenheiten. Dies geschieht durch eine Spezialvollmacht, z.B. eine immobilienbezogene Vollmacht.
Andere Beispielfälle einer notariellen Spezialvollmacht sind
- Handelsregistervollmachten, mit denen eine bestimmte Person, häufig ein Mitgesellschafter oder der Geschäftsführer, ermächtigt wird, für eine bestimmte Gesellschaft Handelsregisteranmeldungen aller Art vorzunehmen;
- Vollmachten zur Vertretung bei Gesellschaftsgründungen oder bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages;
- Vollmachten im internationalen Geschäftsverkehr.