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Unternehmensrecht
Zu den Unternehmensangelegenheiten gehören insbesondere
- Gründung von Gesellschaften: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Personengesellschaften (OHG, KG, vor allem auch GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaften etc.) einschließlich Vorbereitung der Gesellschaftsverträge;
- spätere Änderungen und Umstrukturierungen, z.B. durch Kapitalmaßnahmen oder durch Änderungen des Gesellschaftsvertrages, einschließlich Ausscheiden von Gesellschaftern oder Aufnahme neuer Gesellschafter;
- Unternehmensumwandlungen, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz;
- Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungsverträge oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge;
- Verträge über die Übertragung von Gesellschaftsanteilen („Share-Deal“);
- Gesellschaftervereinbarungen, z.B. Treuhandverträge über Gesellschaftsanteile;
- Registeranmeldungen aller Art, insbesondere zum Handelsregister, Vorbereitung von Gesellschafterlisten etc.